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Zwischenlösung mit der VG Wort vereinbart

16.12.2016

Urheberrechtlich geschützte Sprachwerke sollten in Moodle, Blackboard und auf anderen RUB-internen oder -externen Plattformen für Lehre und Forschung bis auf Weiteres nicht mehr genutzt werden dürfen. Grund dafür ist eine Rahmenvereinbarung, die ab 2017 das bisherige pauschale Vergütungsverfahren für die Nutzung ersetzen soll.

Nun aber hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe der drei Verhandlungspartner Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort eine Zwischenlösung erarbeitet: Die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort nach §52a Urheberrechtsgesetz soll zunächst bis zum 30. September 2017 fortgeführt werden.

Die Hochschulen können somit die elektronischen Semesterapparate im bisherigen Umfang auch über den 31. Dezember 2016 hinaus nutzen. Eine für alle Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösung soll bald erarbeitet werden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dem RUB-Newsportal.